Verkehrsrecht · Ulm
Wenn nach dem Unfall die Versicherung anruft, brauchen Sie jemanden an Ihrer Seite.
Unfallregulierung, Bußgeld, Fahrverbot — ich prüfe Ihren Fall und übernehme die Korrespondenz mit Versicherung und Behörde. Persönlich, in Ulm.
Leistungen
Wobei ich Sie unterstütze.
Verkehrsrecht ist oft unübersichtlich, besonders wenn man mitten drin steckt. Hier die Themen, mit denen Mandanten zu mir kommen — und was ich konkret übernehme.
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01
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Unfallregulierung
Nach einem Unfall meldet sich schnell die gegnerische Versicherung. Ich prüfe Haftung und Schaden und führe die Korrespondenz — Reparatur, Nutzungsausfall, Gutachten, Abschleppen. Sie müssen das nicht selbst aushandeln.
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02
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Schmerzensgeld & Personenschaden
Wenn Sie verletzt wurden, geht es nicht nur um den Blechschaden. Wir dokumentieren, was passiert ist, beziffern den Schaden vernünftig und verhandeln — ohne Versprechen, die niemand halten kann.
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03
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Bußgeld & Punkte
Ein Bescheid sieht endgültig aus, ist es aber nicht immer. Ich schaue mir Vorwurf, Messung und Fristen an, bevor Punkte oder ein Fahrverbot feststehen — und sage Ihnen ehrlich, ob Einspruch lohnt.
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04
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Fahrverbot
Wenn der Führerschein auf dem Spiel steht, zählt jeder Tag. Ich prüfe früh, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen und was realistisch ist — oft bleibt mehr Spielraum, als man denkt.
Über mich
Rechtsanwalt Berkan Tosun
Verkehrsrecht · Anwaltskanzlei Tosun · Ulm
Sie sprechen mit mir — nicht mit einer Hotline.
In meiner Kanzlei in der Einsteinstraße betreue ich Mandanten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten selbst. Wenn Sie anrufen oder schreiben, wissen Sie, wer Ihren Fall kennt.
Viele kommen zu mir, weil gerade etwas Unangenehmes passiert ist: der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, der Brief mit dem Bußgeld, die Angst um den Führerschein. In solchen Momenten braucht man jemanden, der ruhig bleibt, Fristen im Blick hat und klar sagt, was als Nächstes sinnvoll ist — und was nicht.
Ich arbeite vor Ort in Ulm und auch für Mandanten aus Neu-Ulm und der Region. Eine kurze Schilderung und vorhandene Unterlagen reichen oft für die erste Einschätzung.
Fall schildernAblauf
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Vier nachvollziehbare Schritte — vom ersten Kontakt bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kein kompliziertes Prozedere.
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01
Sie schildern den Fall
Per Formular, E-Mail oder bei einem Termin in Ulm. Ein paar Sätze reichen oft: Was ist passiert? Was liegt schon vor (Bescheid, Unfallbericht, Schreiben der Versicherung)?
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02
Ich schätze ein
Ich prüfe Haftung, Fristen und Beweislage und sage Ihnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist — und wo sich Aufwand lohnt.
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03
Ich vertrete Sie
Die Korrespondenz mit Versicherung oder Behörde läuft über mich. Sie werden informiert, müssen aber nicht jeden Brief selbst beantworten.
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04
Wir setzen durch, was Ihnen zusteht
Ob Schadenersatz, Schmerzensgeld oder die Verteidigung gegen ein Bußgeld: Ziel ist ein Ergebnis, das zu Ihrem Fall passt.
Kosten
Transparent über Gebühren sprechen — bevor es teuer wird.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten. Bei Bußgeld und Fahrverbot hängt es vom Einzelfall und Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Ich erkläre Ihnen vorab, wie die Kostenfrage in Ihrem Fall aussieht.
Kurz gesagt
- Unverschuldeter Unfall: oft Kostenübernahme durch die Gegenseite
- Bußgeld / Fahrverbot: abhängig von Fall und Versicherung
- Erste Orientierung: unverbindlich per Nachricht
Standort
Ulm und Neu-Ulm — nah genug für ein persönliches Gespräch.
Die Anwaltskanzlei liegt in der Einsteinstraße 59. Ob Sie aus Ulm, Neu-Ulm oder der Umgebung kommen: Wir können Ihren Fall vor Ort besprechen — oder digital, wenn das für Sie einfacher ist.
Anwaltskanzlei Tosun
Rechtsanwalt Berkan Tosun
Einsteinstraße 59
89077 Ulm
0731 71869810
info@kanzleitosun.de
FAQ
Fragen, die mir nach einem Unfall oft gestellt werden.
Kurze Antworten aus der Praxis — ohne Panikmache.
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Sichern Sie die Unfallstelle, kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf die Polizei. Tauschen Sie Daten aus, machen Sie Fotos vom Schaden und von der Situation, notieren Sie Zeugen, wenn es welche gibt.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts Weitreichendes von der gegnerischen Versicherung, bevor jemand den Fall geprüft hat. Im Zweifel lieber kurz nachfragen, als etwas zu versprechen, das Sie später bereuen.
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Nein. Gerade wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist es oft besser, wenn die Versicherung über Ihren Anwalt läuft. So geraten Sie nicht unter Druck, und es gehen weniger Details verloren — zum Beispiel Nutzungsausfall oder Gutachtenkosten, die im schnellen Telefonat leicht untergehen.
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In der Regel übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten. Wie das in Ihrem Fall aussieht, hängt von Haftung und Beweislage ab — das klären wir anhand Ihrer Unterlagen.
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Innerhalb der Frist kann Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Vorwurf, von der Beweislage und davon ab, was droht: nur das Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Bringen Sie den Bescheid mit — dann kann man in Ruhe sagen, ob sich ein Einspruch lohnt oder ob Sie sich den Aufwand sparen können.
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Nicht in jedem Fall. Geprüft werden können Vorwurf, Verfahren und besondere Umstände — etwa berufliche Abhängigkeit vom Führerschein. Je früher das passiert, desto eher bleibt Spielraum.
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So früh wie möglich — besonders wenn Fristen laufen oder die Versicherung schon Kontakt aufgenommen hat. Ein kurzes Schreiben oder das Kontaktformular reicht oft, um den nächsten Schritt klarzumachen.
Schreiben Sie mir, was passiert ist.
Ein paar Sätze genügen. Ich schaue mir Ihren Fall an und melde mich persönlich — mit einer Einschätzung, wie wir weitermachen können.